Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt:

1. Anmeldung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Anmel­dung zu unseren Work­shops erfol­gt über das Anmelde­for­mu­lar auf der Web­seite von get­Next IT, Inh. Maik Woj­cieszak (im Fol­gen­den get­Next IT genan­nt). Die Anzahl der Teil­nehmenden ist begren­zt, daher wer­den Anmel­dun­gen in der Rei­hen­folge ihres Ein­gangs berücksichtigt.

(2) Die Teil­nah­mege­bühr ist vor Work­shop-Beginn in voller Höhe zu entricht­en. Die Zahlungsin­for­ma­tio­nen wer­den nach der Anmel­dung per E‑Mail zur Ver­fü­gung gestellt.

(3) Für die USt. gilt der Leis­tung­ster­min. Der Rech­nungs­be­trag kann bei Änderun­gen vom Ange­bot abweichen.

2. Stornierung und Rückerstattung

(1) Stornierun­gen müssen schriftlich per E‑Mail an info(at)getnext-it.com erfolgen.

  • Bei Stornierung bis 21 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung erstat­ten wir die Teil­nah­mege­bühr abzüglich ein­er Bear­beitungs­ge­bühr in Höhe von 20,00 Euro.
  • Bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung erstat­ten wir 50% der Teilnahmegebühr.
  • Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung ist keine Erstat­tung möglich.

Eine Über­tra­gung der Work­shop-Teil­nahme auf eine andere Per­son ist nach Absprache möglich.

(2) Im Falle ein­er Krankheit, die die Teil­nahme am Work­shop ver­hin­dert, muss der Teil­nehmende den Ver­anstal­ter so früh wie möglich informieren. Bei Vor­lage eines ärztlichen Attests, das die Unfähigkeit zur Teil­nahme am Work­shop bestätigt, wird die Teil­nah­mege­bühr in voller Höhe zurück­er­stat­tet oder eine Ver­schiebung auf einen späteren Ter­min angeboten.

3. Durchführung von Workshops

(1) Ter­min und Ort für die Durch­führung des Work­shops sind im Pro­gramm auf der Web­seite von get­Next IT und nach der Buchung in der Bestä­ti­gungse­mail angegeben.

(2) get­Next IT behält sich das Recht vor, den Work­shop aus wichti­gen Grün­den (z. B. zu geringe Teil­nehmerzahl, Krankheit des Train­ers) abzusagen. In diesem Fall wird die Teil­nah­mege­bühr voll­ständig zurückerstattet.

4. Haftungsausschluss

(1) Die Teil­nahme am Work­shop erfol­gt auf eigene Ver­ant­wor­tung. Der Ver­anstal­ter haftet nicht für Unfälle, Ver­let­zun­gen oder Schä­den an Eigen­tum während des Workshops.

(2) Die ver­mit­tel­ten Inhalte dienen auss­chließlich Infor­ma­tion­szweck­en und stellen keine rechtliche, medi­zinis­che oder finanzielle Beratung dar. Die Teil­nehmenden sind für ihre eige­nen Hand­lun­gen und Entschei­dun­gen verantwortlich.

5. Arbeitsmaterial und Urheberrecht

(1) Für einige Work­shops wird ein eigenes Note­book benötigt, auf dem die in der Work­shopbeschrei­bung angegebene Soft­ware instal­liert sein muss.

(2) In den meis­ten Work­shops erhal­ten die Teil­nehmenden Arbeits­ma­te­r­i­al und Work­shop­doku­men­ta­tion. Dies ist nur für den eige­nen Gebrauch bes­timmt und urhe­ber­rechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weit­er­gabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zus­tim­mung des Urhe­ber­recht­in­hab­ers zulässig. 

6. Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen

(1) Am Ende des Work­shops erhal­ten die Teil­nehmenden eine Teinahmebescheinigung.

7. Datenschutz

(1) get­Next IT verpflichtet sich, über betriebliche Inter­nas der Teil­nehmenden, die im Rah­men des Work­shops offenkundig wer­den, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en wer­den in Übere­in­stim­mung mit den daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG), des Teleme­di­enge­set­zes (TMG) durch tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men geschützt. Eine Weit­er­gabe an Dritte erfol­gt nicht.

8. Salvatorische Klausel

(1) Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieser Teil­nah­mebe­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen davon unberührt. An die Stelle der unwirk­samen Bes­tim­mung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk­samen Bes­tim­mung am näch­sten kommt. Gle­ich­es gilt im Falle von Regelungslücken.